»Wer sein Recht nicht wahret, gibt es auf.«
Ernst Raupach
Ernst Raupach
Die Teilnahme am Straßenverkehr stellt uns täglich vor neue Herausforderungen und kann uns in Unfälle verwickeln. Die sich hieraus ergebenden verkehrsrechtlichen Probleme betreffen jeden Fahrzeugführer und Fußgänger. Daher ist es nicht nur im Straßenverkehr selbst, sondern auch in den rechtlichen Fragen um das Straßenverkehrsrecht wichtig, zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen zu treffen. Holen Sie sich den Rat eines ausgewiesenen Fachanwalts für Verkehrsrecht ein. Denn der Fachanwalt kann die Komplexität dieses Rechtsgebietes überblicken, Sie fundiert beraten und effizient vertreten.
Die wohl häufigsten Fälle in der täglichen Praxis eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht sind die Verkehrsunfälle. Hier finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Verhaltenshinweise im Falle eines Falles.
Das Verkehrszivilrecht betrifft zum einen Haftungsfragen und Regulierungspraxis nach einem Verkehrsunfall. Allerdings betrifft es auch alle Fragen rund um den Kauf eines Fahrzeuges. Haben Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft und stellt sich dieser als mangelhaft heraus, oder haben Sie Probleme mit Ihrem Leasingfahrzeug, sollten Sie sich ebenfalls der Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht bedienen.
Das Verkehrsstrafrecht betrifft den Fall, dass Sie einer verkehrsrechtlichen Straftat beschuldigt werden. Tatvorwurf kann hier zum Beispiel das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§142 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB), oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (§21 StVG) sein. Je nach Schwere des Vorwurfs wird unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht oder einer unserer Fachanwälte für Strafrecht Ihr Problem lösen.
Mit dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht hat wohl jeder Inhaber einer Fahrerlaubnis schon einmal Bekanntschaft gemacht. Dieses Gebiet umfasst insbesondere die Verwarnungen und Bußgelder („Knöllchen“) nach Parkverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Abstandsunterschreitungen.
Das Verkehrsverwaltungsrecht betrifft insbesondere Fragen rund um Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Oftmals werden entsprechende Verfahren nach Abschluss eines OWi-Verfahrens seitens der Fahrerlaubnisbehörde eingeleitet. Aber auch wer mit Alkohol oder Drogen in Erscheinung getreten ist, hat ein solches Verfahren zu befürchten. Hintergrund ist oft die Frage, ob der Betroffene geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist – es droht die MPU. Aber auch die Fahrtenbuchauflage sowie das Punktesystem im Verkehrszentralregister unterliegt dem Verkehrsverwaltungsrecht. Auch hier sind Sie bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in guten Händen.