CKB Schachfiguren

»Nach der Flut ziehen die Menschen in das Land Schinar, wo sie sich niederlassen.
Um sich nicht weiter über die Erde zu zerstreuen, beschließen sie, einen weithin sichtbaren Turm zu bauen.«

(Turmbau zu Babel, Gen 11,4)

Ihr Rechtsanwalt im Bau- und Architektenrecht – René Ritter

Im Rahmen der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht sind wir ausschließlich im privaten Baurecht tätig. Nicht Gegenstand unserer baurechtlichen Beratung sind das öffentliche Baurecht (z. B. Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, insbesondere Verfahren mit Behördenbeteiligung im Genehmigungs- oder Aufsichtsverfahren) sowie das Nachbarrecht.

Das private Baurecht betrifft die vertraglichen und haftungsrechtlichen Beziehungen der am Bau Beteiligten, insbesondere zwischen Bauunternehmen, Nachunternehmern, Handwerksbetrieben, Bauträgern und Auftraggebern, die im Regelfall durch BGB- oder VOB/B-Bauverträge miteinander verbunden sind.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Beratung gewerblicher Bauunternehmen, insbesondere bei der Gestaltung, Prüfung und Abwicklung von Bau- und Nachunternehmerverträgen, der Begleitung der Bauphase sowie der Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs-, Nachtrags-, Termin- und Mängelansprüchen.

Darüber hinaus bieten wir privaten Mandanten eine präventive rechtliche Prüfung von Bauverträgen vor Vertragsschluss an.

Im Immobilienrecht beraten und vertreten wir Käufer und Verkäufer sowohl bei der Vertragsprüfung, als auch bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen.

René Ritter, Rechtsanwalt

René Ritter
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht