»Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten.«
John F. Kennedy
John F. Kennedy
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und auch vor dem Bundesarbeitsgericht. Wir verfügen über ein breites Erfahrungsspektrum in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Besonderes Augenmerk bei den Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern liegt auf der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sei es durch Kündigung, sei es durch Aufhebungsverträge.
Der effektive Kündigungsschutz steht und fällt mit der Klagefrist. Diese beträgt im Falle einer Kündigung jedoch nur drei Wochen. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie agieren, um Ihre Ansprüche wahren zu können. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und erheben gegebenenfalls eine arbeitsrechtliche Kündigungsschutzklage, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wir gewährleisten jahrelange, fundierte Erfahrung und Routine, um den Prozess und die Verhandlungen für Sie hoch professionell und erfolgreich zu gestalten. Dazu gehört die gemeinsame Abstimmung, die in Gestalt eines Erstgesprächs in unseren Räumen in Bad Kreuznach, Mainz oder Wiesbaden stattfinden kann. Wir vertreten Sie aber auch deutschlandweit und korrespondieren mit Ihnen auch Dank unseres sehr aktuellen und fortschrittlichen Kanzleistandards gerne auch über digitale Medien.
Wir werden alle Einzelheiten des Falles aufklären und zu Ihren Gunsten für Sie einbringen. Dies sind im Kündigungsrecht insbesondere:
In Einzelfällen kann es sich lohnen, bereits im Vorfeld einer Kündigungsschutzklage eine gütliche Einigung zu erzielen, die meist in einem Aufhebungsvertrag, bzw. wenn die Kündigung bereits ausgesprochen ist, in einem Abwicklungsvertrag fixiert wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen jedoch noch eine Reihe weitere Ansprüche, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses zu Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer führen können.
Mit dem gleichen Einsatz und dem gleichen Erfolg vertreten wir Sie auch in allen anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Nennen möchten wir an dieser Stelle insbesondere:
Aufgrund unserer fachspezifischen und langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und der konsequenten Spezialisierung unserer Anwälte sind wir jederzeit in der Lage, die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken realistisch abzuschätzen – und das Beste für Sie zu realisieren.
Ein wichtiger Aspekt im Arbeitsrecht sind die Kosten des Verfahrens. Das Arbeitsrecht zeichnet sich in der ersten Instanz dadurch aus, dass jeder grundsätzlich seinen eigenen Rechtsbeistand zu zahlen hat, egal ob man den Prozess gewinnt oder verliert, § 12 a ArbGG. Die Intention des Gesetzgebers ist, die regelmäßig schutzbedürftigen Arbeitnehmer damit zum Klagen zu motivieren – denn selbst im Falle des Unterliegens werden sie nicht mit den Anwaltskosten des Arbeitgebers belastet. Auf der anderen Seite übernimmt der Arbeitgeber aber auch dann nicht die eigenen Rechtsanwaltskosten, wenn der Prozess gewonnen wird. Hier gibt es aber die Möglichkeit, eine bestehende Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch die Korrespondenz mit diesen Stellen übernehmen wir gerne für Sie.