»Auch der weniger prominente Mandant hat Anspruch auf die bestmögliche Verteidigung.«
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Michael Bernard, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Strafrechtliche Ermittlungen sind für die Betroffenen meist außerordentlich belastend. Das Strafrecht eröffnet Polizei und Staatsanwaltschaften nicht nur intensivste Grundrechtseingriffe wie die Hausdurchsuchung, die Telefonüberwachung und die Untersuchungshaft, auch Geschäftspartner und Freunde können befragt und damit über die vermeintlichen Taten in Kenntnis gesetzt werden. Letztlich kann es zu einer Anklage und einer – regelmäßig öffentlichen – Hauptverhandlung und im schlimmsten Falle sogar zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Jedes strafrechtliche Ermittlungsverfahren kann schwerwiegende berufliche, persönliche und finanzielle Folgen haben – davor wollen wir Sie schützen.
In der Situation eines Strafverfahrens sollten Sie deshalb möglichst frühzeitig – beispielsweise bereits dann, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben – einen unserer erfahrenen Fachanwälte für Strafrecht beauftragen.
Mit den Rechtsanwälten und Fachanwälten für Strafrecht Michael Bernard, Timo Korn, Markus Cronjäger sowie Herrn Prof. Dr. Kämpf verfügt die Kanzlei Bernard Korn & Partner über vier Kompetenzträger, welche durch ihre langjährige Tätigkeit als Strafverteidiger und ihre kompromisslose Spezialisierung die Gewähr für eine optimale Strafverteidigung und die Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen bieten.
Basis einer erfolgreichen Strafverteidigung ist im Übrigen ein Vertrauensverhältnis zwischen Strafverteidiger und Mandant. Daher werden wir
Wir beraten und vertreten Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei
aber selbstverständlich auch bei allen sonstigen Delikten, also etwa dann, wenn Ihnen Körperverletzung, Diebstahl, Beleidigung, Verletzung der Unterhaltspflicht oder Urkundenfälschung oder auch „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Darüber hinaus verfügen wir über besondere Erfahrung bei
Unsere besondere Kompetenz auf dem Gebiet des Strafrechts können Sie natürlich auch dann nutzen, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und eine Nebenklagevertretung wünschen oder Sie sich als Zeuge eines Zeugenbeistandes bedienen wollen.
Unserem Selbstverständnis nach sind wir übrigens ausschließlich einseitige Vertreter Ihrer Interessen und damit Ihr „Sprachrohr“. Auch moralische Urteile überlassen wir anderen. Das ist leider immer noch keine Selbstverständlichkeit.
Letztlich dürfen Sie von uns auch erwarten, dass wir Ihre Verteidigung mit Engagement und, falls nötig, auch mit Nachdruck führen und „das Unerhörte zu Gehör bringen“. Ein Beispiel finden Sie hier. Alle unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht sind „mit Leib und Seele“ Strafverteidiger.