»Wenn man etwas für recht hält, muss man es auch tun.«
Hermann Hesse
Hermann Hesse
Eheverträge sind die einzige Möglichkeit vor oder während der Ehe rechtsverbindliche Regelungen zu den vermögensrechtlichen Folgen der Beendigung der Ehe, also der Scheidung, zu treffen. Aber gerade diese Regelungen beinhalten ein großes Fehlerpotenzial. So wurden in der Rechtsprechung nahezu alle Regelungspunkte eines Ehevertrages wegen einseitiger Lastenverteilung oder Sittenwidrigkeit schon einmal als ungültig angesehen. Dies führt dann zu einer Unwirksamkeit des Ehevertrages.
Gerade deshalb ist es von besonderer Bedeutung, sich vor Abschluss eines Ehevertrages von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Zwar bedarf es zum Abschluss des Vertrages immer einer Beurkundung durch einen Notar, dieser kann aber nur sehr eingeschränkt eine spezifische Beratung durchführen. Deshalb gilt es hier ganz besonders mit einem qualifizierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht die Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu besprechen.
Eine Unterform des Ehevertrages ist die Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie unterscheidet sich vom Ehevertrag dadurch, dass die Vereinbarung erst dann geschlossen wird, wenn die Trennung der Ehepartner schon erfolgt ist. Auch hier benötigt man die Beurkundung durch einen Notar. Aber die Rechtsprechung ermöglicht hier größere Spielräume. Dies rührt daher, dass beim Ehevertrag quasi eine Prognose über einen ungewiss langen Zeitraum vereinbart wird, während bei der Scheidungs- oder Trennungsvereinbarung die Partner schon wissen, welche Vermögensverhältnisse zum (nahenden) Ende der Ehe bestehen.
Sei es nun ein Ehevertrag noch vor der Eheschließung, während der Ehe oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach der bereits erfolgten Trennung. Jeder Vertrag hat seine Besonderheiten und jeder Vertrag muss individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein.
Wir beraten Sie in unseren Kanzleien in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden und zeigen Ihnen konkreten Möglichkeiten zur Gestaltung des für Sie besten Vertrages. Zudem haben wir Kontakte zu Notariaten in der Umgebung, so dass wir für Sie eine schnelle und unkomplizierte Beurkundung unseres Vertragsentwurfs realisieren können.